Die Anmeldung zur Jägerprüfung in Thüringen muss in schriftlicher Form bis spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin erfolgen.
Voraussetzungen für die Jägerprüfung in Thüringen sind:
- bei Minderjährigen die Vollendung des 15. Lebensjahres bis Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
- Nachweis über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang von mindestens 130 Stunden
- Schießleistungsnachweis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch