Während der praktischen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Bestimmung der Hauptbaumarten,
- Verbissschäden im Wald,
- Standortwahl für jagdliche Einrichtungen,
- Bau jagdlicher Eirichtungen,
- Ansprechübungen während der Jagd,
- Verhalten vor und nach dem Schuss,
- Bewegungsarten,
- Versorgen von erlegtem Wild,
- Wildursprungsscheine und Führen von Streckenlisten,
- Altersbestimmung am Unterkiefer,
- Beurteilen von Trophäen/Alters- & Güteklassen
Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt, und das Wissen über Flora und Fauna wird entsprechend vertieft. Dazu gehören zum Beispiel das Erkennen von Wild- und Kulturpflanzen, verschiedener Tierfährten und das Verhalten im Revier. Auch die Unfallverhütungsvorschriften – etwa beim Bau von Hochsitzen – spielen eine große Rolle.
Die Praxis
Erfahrungen sammeln
Für Jungjäger, die nicht mit der Jagd groß geworden sind, empfiehlt es sich, anfangs einen erfahrenen Jäger auf der Jagd zu begleiten. Dabei kann das Ansprechen des Wildes in der Praxis geübt werden, und unter Umständen kann man unter fachlicher Anleitung auch schon beim Aufbrechen helfen. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich hierbei auch die erste Jagdmöglichkeit. Wer Anschluss sucht, kann sich an seinen Landesjagd- oder Kreisverband sowie an den Hegering vor Ort wenden.
Jagdgelegenheiten
Angehende Jägerinnen und Jäger, die nicht die Möglichkeit haben, im Revier von Freunden oder Verwandten zu jagen, können nach einem unentgeltlichen oder entgeltlichen Begehungsschein fragen. Wer seinen vierten Jagdschein löst und somit kein Jungjäger mehr ist, wird pachtfähig und kann ein eigenes Jagdrevier pachten.
Versagung des Jagdscheins
Wer seine Zuverlässigkeit verliert – zum Beispiel durch Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen –, dem wird der Jagdschein entzogen. Dies kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein. Auch grobe Verstöße gegen das Waffen-, Natur- oder Tierschutzgesetz können zum Verlust des Jagdscheins führen.